Für Landau in der Pfalz und den Landkreis Südliche Weinstraße sind neue amtliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 verfügbar. Sie helfen Eigentümern und Käufern, das Bodenwertniveau eines Grundstücks einzuordnen. Der angezeigte Eurobetrag ist aber weder der fertige Grundstückspreis noch der Verkehrswert einer bebauten Immobilie.
Wer nach „Bodenrichtwert Landau 2026“ sucht, findet bei privaten Portalen teils pauschale Durchschnitts- oder Medianwerte. Für eine Verkaufs-, Kauf- oder Bewertungsentscheidung zählt jedoch die amtliche Richtwertzone am konkreten Grundstück. Danach muss geprüft werden, ob das eigene Grundstück mit dem fiktiven Bodenrichtwertgrundstück der Zone überhaupt vergleichbar ist.
Kurzantwort: Bodenrichtwert mal Fläche ist nur ein Ausgangspunkt
Die einfache Formel lautet: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche = rechnerischer Ausgangswert des Bodens. Vor einer belastbaren Aussage sind mindestens Stichtag, Richtwertzone, Entwicklungszustand, Nutzungsart, Erschließungs- und Beitragszustand sowie Abweichungen des konkreten Grundstücks zu prüfen. Das Gebäude, seine Qualität und der aktuelle Markt sind mit der Multiplikation noch nicht bewertet.
Was ist beim Bodenrichtwert 2026 neu?
Die Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz haben die Bodenrichtwerte turnusgemäß neu beschlossen. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation veröffentlichte die Daten am 26. März 2026; ihr Stichtag ist der 1. Januar 2026. Landesweit wurden rund 55.000 Richtwertzonen ausgewiesen. Die Werte beruhen auf der Kaufpreissammlung und werden in Rheinland-Pfalz grundsätzlich alle zwei Jahre neu ermittelt.
Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße gehören zum Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Rheinpfalz. Die amtliche Bekanntmachung umfasst Bauflächen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Kostenfrei einsehbar sind die aktuellen zonalen Werte im BORIS.RLP-Viewer. Für Landauer Grundstücke bietet außerdem das GeoPortal Landau eine lokale Kartenansicht.
Die Landesauswertung meldet für Wohnbauland in verdichteten Räumen gegenüber 2024 im Durchschnitt eine stagnierende Tendenz und für ländliche Bereiche im Durchschnitt einen Anstieg. Bei Weingärten wird landesweit ein Rückgang beschrieben. Diese Landeswerte dürfen nicht als konkrete Entwicklung für Landau, eine Verbandsgemeinde oder ein einzelnes Weindorf gelesen werden. Maßgeblich ist die jeweilige Zone und Nutzungsart.
Was ein Bodenrichtwert rechtlich bedeutet
Nach § 196 Baugesetzbuch ist der Bodenrichtwert ein flächendeckend ermittelter, durchschnittlicher Lagewert des Bodens. Eine Richtwertzone umfasst Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. In bebauten Gebieten wird der Wert so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut.
Der Wert bezieht sich nach § 13 Immobilienwertermittlungsverordnung auf einen Quadratmeter des sogenannten Bodenrichtwertgrundstücks. Dieses Grundstück existiert nicht real: Es ist ein fiktives, unbebautes Referenzgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen. Genau deshalb kann der Kartenwert nicht ungeprüft auf jedes Flurstück der Zone übertragen werden.
Bodenrichtwert in Landau oder SÜW finden: 5 Schritte
1. Das konkrete Grundstück eindeutig bestimmen
Starten Sie mit der vollständigen Adresse. Bei unbebauten Grundstücken, großen Hofstellen, geteilten Flächen oder Randlagen ist die Flurstücksnummer zuverlässiger. Stimmen Adresse und Flurstück nicht eindeutig überein, sollten Liegenschaftskataster, Grundbuchunterlagen oder eine amtliche Auskunft herangezogen werden. Eine Markierung auf einem Immobilienportal ersetzt diese Zuordnung nicht.
2. Im amtlichen Viewer die Richtwertzone öffnen
Rufen Sie den BORIS.RLP-Viewer auf, navigieren Sie zum Grundstück und klicken Sie in die betreffende Zone. Achten Sie besonders auf Zonengrenzen: Gegenüberliegende Straßenseiten, Ortsrand und Ortskern oder benachbarte Nutzungen können unterschiedlich eingeordnet sein. Speichern Sie für Ihre Unterlagen Quelle und Abrufdatum, weil Karten und Dienste fortgeschrieben werden können.
3. Stichtag und Nutzungsart kontrollieren
Für den aktuellen Vergleich muss der Stichtag 1. Januar 2026 erkennbar sein. Prüfen Sie außerdem, ob die Zone beispielsweise Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Gewerbe, Acker, Grünland, Weingarten oder Wald beschreibt. Ein flächenübergreifender Mittelwert, der verschiedene Nutzungsarten vermischt, ist für ein einzelnes Wohnbaugrundstück meist nicht aussagekräftig.
4. Basisdienst und Detailmerkmale unterscheiden
Der kostenfreie Basisdienst nennt nach Angaben des LVermGeo neben dem Wert je Quadratmeter nur die Nutzung. Detaillierte Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks – etwa Grundstücksgröße, Bauweise, Geschossflächenzahl oder Bodengüte – stehen im kostenpflichtigen Premiumdienst beziehungsweise in einer amtlichen Auskunft. Für eine grobe Orientierung kann der Basisdienst reichen; für eine professionelle Wertermittlung fehlen dort häufig wichtige Vergleichsmerkmale.
5. Ergebnis als Orientierung dokumentieren
Notieren Sie nicht nur den Eurobetrag, sondern auch Zone, Stichtag, Nutzung, Quelle und bekannte Merkmale. So bleibt nachvollziehbar, worauf sich Ihre Einordnung stützt. Vermeiden Sie im Exposé Aussagen wie „Grundstückswert laut BORIS“, wenn lediglich Bodenrichtwert und Fläche multipliziert wurden. Präziser ist: „Bodenrichtwert der amtlichen Zone zum Stichtag 01.01.2026; objektbezogene Anpassungen noch nicht berücksichtigt.“
7 Prüfpunkte, bevor Sie mit dem Richtwert rechnen
1. Entwicklungszustand und Baurecht
Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Fläche sind nicht gleichzusetzen. Auch innerhalb einer Richtwertzone kann ein einzelnes Flurstück eine abweichende Qualität oder Nutzung haben. § 15 ImmoWertV stellt ausdrücklich klar, dass beispielsweise Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- oder Gemeinbedarfsflächen Teil einer Zone sein können, ohne dass der dort angezeigte Richtwert für sie gilt.
Für Käufer und Verkäufer zählt daher nicht nur die Kartenfarbe, sondern die planungsrechtliche Nutzbarkeit. Bebauungsplan, § 34 oder § 35 BauGB, Satzungen, Baulasten, Schutzgebiete und laufende Planverfahren können relevant sein. Eine allgemeine Maklereinschätzung ersetzt dabei keine verbindliche Bauauskunft.
2. Grundstücksgröße, Zuschnitt und Tiefe
Ein sehr tiefes, schmales, steiles oder ungünstig zugeschnittenes Grundstück kann vom typischen Bodenrichtwertgrundstück abweichen. Gleiches gilt für übergroße Flächen, Hinterland oder nur schwer zugängliche Teilbereiche. Entscheidend ist, welche Merkmale in der Zone üblich sind und wie der örtliche Markt Abweichungen tatsächlich bewertet.
3. Art und Maß der zulässigen Nutzung
Wohngebiet ist nicht automatisch Wohngebiet: Zahl der Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Bauweise, überbaubare Fläche und mögliche Wohneinheiten können den Bodenwert beeinflussen. § 16 ImmoWertV nennt solche Merkmale ausdrücklich als mögliche Beschreibung des Referenzgrundstücks. In Landau und den Ortsgemeinden der Südlichen Weinstraße sollte die konkrete planungsrechtliche Situation deshalb vor einer Preisableitung geprüft werden.
4. Erschließungs- und Beitragszustand
Bei baureifem Land gehört der beitragsrechtliche Zustand zu den darzustellenden Merkmalen. Offene oder erwartbare Erschließungs-, Ausbau- oder Anschlusskosten können für Käufer wirtschaftlich erheblich sein. Die Formulierung „erschlossen“ sollte deshalb nicht allein aus der sichtbaren Straßenlage abgeleitet, sondern anhand von Unterlagen und Auskünften geklärt werden.
5. Rechte, Lasten und tatsächliche Besonderheiten
Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte, Erbbaurechte, Baulasten, Altlastenverdacht, Hochwasser- oder Starkregenrisiken und weitere Besonderheiten können den Wert eines einzelnen Grundstücks beeinflussen. Solche nur objektbezogen feststellbaren Merkmale sind im fiktiven Bodenrichtwertgrundstück grundsätzlich nicht enthalten. Sie müssen separat geprüft und gegebenenfalls sachverständig eingeordnet werden.
6. Mikrolage und aktuelle Nachfrage
Der Bodenrichtwert bildet ein zonales Niveau zum Stichtag ab, nicht jede Besonderheit der Mikrolage und nicht automatisch den Markt am heutigen Verkaufstag. Ruhe, Aussicht, Verkehr, Erreichbarkeit, Nachbarbebauung und lokale Nachfrage können innerhalb einer Zone unterschiedlich wirken. Zwischen Landauer Kernstadt, Stadtdörfern und den sieben Verbandsgemeinden von SÜW sind pauschale Übertragungen besonders riskant.
7. Gebäude und Gesamtimmobilie getrennt bewerten
Bei einem bebauten Grundstück beschreibt der Bodenrichtwert nur den Boden, gedanklich unbebaut. Wohnfläche, Baujahr, Modernisierung, Restnutzungsdauer, Energiezustand, Mängel, Erträge und Marktgängigkeit des Gebäudes kommen erst in der vollständigen Immobilienbewertung hinzu. Der Bodenrichtwert ist damit ein Baustein – nicht das Ergebnis.
Landau und Südliche Weinstraße: Warum der konkrete Ort zählt
Landau ist eine kreisfreie Stadt mit Kernstadt und acht Stadtdörfern. Der Landkreis Südliche Weinstraße besteht dagegen aus sieben Verbandsgemeinden mit sehr unterschiedlichen Ortslagen und Nutzungsstrukturen. Wohnbauland in einer gefragten Stadtlage, ein Hausgrundstück im Winzerdorf und ein Weingarten sind keine vergleichbaren Teilmärkte – selbst wenn sie geografisch nah beieinanderliegen.
Gerade an Ortsrändern können Wohnbauflächen, Außenbereich, Landwirtschaft und Weinbau auf engem Raum zusammentreffen. Wer nur nach Gemeinde oder Postleitzahl sucht, übersieht schnell die konkrete Richtwertzone. Für Landauer Adressen ist das städtische GeoPortal eine hilfreiche zweite Kartenansicht; für Landau und SÜW bleibt der landesweite BORIS.RLP-Dienst die zentrale amtliche Orientierung.
Was Verkäufer mit dem Bodenrichtwert sinnvoll tun können
- Amtliche Zone, Stichtag und Nutzungsart vor der Preisfindung prüfen.
- Flurstück, Grundstücksfläche und planungsrechtliche Situation eindeutig klären.
- Abweichungen vom Bodenrichtwertgrundstück dokumentieren.
- Grundbuch, Baulasten, Erschließung und bekannte Besonderheiten in die Verkaufsakte aufnehmen.
- Bodenwert und Gebäudewert nicht vermischen.
- Den Angebotspreis nicht aus einem pauschalen Online-Durchschnitt ableiten.
- Im Exposé Quelle und Aussagegrenze transparent benennen.
Diese Vorbereitung stärkt eine nachvollziehbare Immobilienvermarktung. Sie verhindert sowohl einen zu niedrigen Ansatz aus einem unpassenden Mittelwert als auch eine Überhöhung durch die ungeprüfte Multiplikation von Richtwert und Gesamtfläche.
Was Käufer vor einem Angebot prüfen sollten
- Stimmt das angebotene Flurstück mit der angezeigten Zone überein?
- Bezieht sich der Richtwert auf dieselbe Nutzungsart und denselben Entwicklungszustand?
- Welche Bebauung ist tatsächlich zulässig?
- Sind Erschließungs- oder Anschlussbeiträge offen?
- Gibt es Rechte, Lasten, Altlastenhinweise oder Risikokarten?
- Welche Grundstücksteile sind wirtschaftlich nutzbar?
- Wie wurde der Gebäudeanteil des Kaufpreises hergeleitet?
Bei erheblichen Abweichungen zwischen Verkäuferargumentation, amtlicher Zone und tatsächlicher Nutzbarkeit sollte vor einer Kaufpreisbindung fachlicher Rat eingeholt werden. § 26 ImmoWertV sieht für die professionelle Wertermittlung ausdrücklich vor, den Bodenrichtwert auf Eignung zu prüfen und bei Abweichungen an das konkrete Objekt anzupassen.
FAQ zum Bodenrichtwert 2026 in Landau und SÜW
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Landau 2026?
Es gibt keinen einzigen belastbaren Wert für ganz Landau. Die amtlichen Bodenrichtwerte gelten jeweils für bestimmte Zonen und Nutzungsarten zum Stichtag 1. Januar 2026. Der passende Wert muss für das konkrete Grundstück im BORIS.RLP-Viewer oder im GeoPortal Landau geprüft werden.
Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis meines Grundstücks?
Nein. Er ist ein durchschnittlicher Lagewert für ein fiktives, unbebautes Referenzgrundstück der Zone. Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung, Rechte, Lasten, Mikrolage und aktuelle Nachfrage können beim konkreten Grundstück zu Abweichungen führen.
Ist im Bodenrichtwert das Haus enthalten?
Nein. Auch in bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut. Das Gebäude muss mit Zustand, Nutzung, Restnutzungsdauer, Erträgen und weiteren Merkmalen separat bewertet werden.
Wo kann ich Bodenrichtwerte für die Südliche Weinstraße kostenlos ansehen?
Der amtliche BORIS.RLP-Viewer stellt die zonalen Bodenrichtwerte im kostenfreien Basisdienst bereit. Dort ist laut LVermGeo neben dem Wert je Quadratmeter die Nutzung angegeben. Detailliertere Merkmale sind im Premiumdienst oder über eine amtliche Auskunft erhältlich.
Beweist ein hoher Bodenrichtwert, dass mein Haus entsprechend mehr wert ist?
Nein. Ein höheres zonales Bodenwertniveau kann ein wichtiger Faktor sein, sagt aber allein nichts über Gebäudestatus, Mängel, Ertrag, rechtliche Besonderheiten oder den erzielbaren Gesamtpreis aus. Für eine Verkaufsentscheidung ist eine objektbezogene Gesamtbewertung erforderlich.
Bodenrichtwert für Ihre Verkaufsentscheidung einordnen
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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und keine Sachverständigen-, Rechts-, Steuer-, Bau- oder Finanzberatung. Kartenstände, Bodenrichtwerte, Planungsrecht und Grundstücksmerkmale können sich ändern. Prüfen Sie vor einer Kauf-, Verkaufs- oder Steuerentscheidung die aktuelle amtliche Auskunft und lassen Sie den Einzelfall bei Bedarf fachkundig bewerten.
Quellen und weiterführende Informationen
- LVermGeo Rheinland-Pfalz: Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht
- LVermGeo Rheinland-Pfalz: Bodenrichtwerte, Basis- und Premiumdienst
- BORIS.RLP-Viewer: amtliche Bodenrichtwerte
- Gutachterausschuss Rheinpfalz: Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2026
- Stadt Landau: GeoPortal Bodenrichtwerte
- Stadt Landau: acht Ortsteile
- Landkreis Südliche Weinstraße: Verbandsgemeinden
- § 196 BauGB: Bodenrichtwerte
- § 13 ImmoWertV: Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück
- § 15 ImmoWertV: Bildung der Bodenrichtwertzonen
- § 16 ImmoWertV: Grundstücksmerkmale
- § 26 ImmoWertV: objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert

